Im Wesentlichen geht es um zwei Fragen. Wie viele Bäume sind aus Verkehrssicherungspflicht zu beseitigen? Wo steht in der Wasserrahmenrichtlinie, dass in Jülich ca. 300 Bäume weg müssen?
Beide Fragestellungen sind schnell beantwortet. So sind die Kastanien auf dem Rurdamm im besagten Abschnitt verhältnismäßig gesund, also nicht wegen Verkehrssicherung zu entfernen. Zum anderen steht in der WRRL nichts zum Jülicher Spezialfall.
Wir von der JÜL sehen die Sache anders herum aufgereiht. Um die standsicheren Kastanienbäume auf dem Rurdamm zu schützen und zu erhalten, sollte eine Maßnahme im Rurbett so durchgeführt werden, dass diese gewährleistet, dass möglichst viele Bäume erhalten werden und erst recht keine gesunden Bäume gefällt werden. Ein Kahlschlag ist absolut der falsche Weg.
Das gesamte Thema wird im nächsten PUB-Ausschuss am 13.08. ab 18.00h behandelt, u.a. wird dort ein externer Gutachter zu Fragen der Verkehrssicherheit… Stellung nehmen.
Antrag
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