Die Landesregierung beabsichtigt die Dichtheitsprüfung (jetzt Funktionsprüfung genannt) nicht mehr als verpflichtend vorzuschreiben. Großer Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Dichtheitsprüfung protestiert haben. Wenigstens in Düsseldorf zeigen die verantwortlichen Politiker nun ein Einsehen, bleibt zu hoffen, dass der Jülicher Stadtrat folgt und die Satzung aufhebt, so wie wir es seit Monaten fordern.
„Die nordrhein-westfälische Landesregierung schlägt vor, das Landeswassergesetz bürgerfreundlich zu novellieren und damit Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen… Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutz¬gebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kom¬munen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.“ sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Wenn sich jetzt alle als bürgerfreundlich darstellen, kurz zur Historie: Einst von rot-grün eingebracht, übernahmen CDU/FDP dieses Gesetz völlig unkritisch. Unter der dann folgenden rot-grünen Minderheitsregierung – der Bürgerprotest war nicht mehr zu überhören – scherte die FDP aus, zuletzt die CDU. Damit gab es im zuständigen Ausschuss des Landtages mit den Stimmen der Linken (die waren immer gegen die Dichtheitsprüfung) eine Mehrheit gegen dieses Zwangsgesetz.
Sicher ist: Wir von der UWG-JÜL haben von Anfang an gegen diese bürgerunfreundliche Regelung protestiert (schauen Sie auf unsere Internetseite). Das ist es, was wir als bürgernahe Politik verstehen. Wir müssen nicht irgendwelchen Vorgaben aus Parteizentralen folgen. Wir können die Bürgerinteressen direkt aufgreifen. Ohne auf Lobbyisten und Vorgaben aus Düsseldorf und Berlin zu achten. Also nochmals danke.
Die UWG-JÜL – Der einzige Weg zu einer Bürgerdemokratie. Abseits der Lobbyverbände