Gesetzlich vorgeschrieben ist neuerdings, dass jeder Hauseigentümer seinen Anschluss auf Dichtigkeit prüfen lässt. Das kostet freilich Geld. Die dann möglicherweise
erforderliche Erneuerung kostet noch einmal viel Geld. Und der Bürger ist auch für das Stück Kanal zuständig, das auf öffentlichen Boden/Straßen liegt, also von seiner Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal. Hier darf er aber nichts selbst machen, er kann den Kanal auch nicht überwachen, er durfte ihn ja auch nicht selbst bauen. Er muss aber dafür zahlen, wenn dieser Kanal jetzt undicht ist. Eine Änderung dieser Regelung und damit eine Kostenentlastung der Hauseigentümer wurde von der Ratsmehrheit und der Verwaltung abgelehnt. Ergebnis: ca. 8 Mio. Euro Zusatzbelastung kommen nun auf Jülichs Hausbesitzer zu!!! Von der gleichen Mehrheit
wurde zudem auch noch die Grundstuer B erhöht.