Ein paar Thesen zur Diskussion um den Jülicher Haushalt.
Die Einführung der doppelten Buchführung ist Hintergrund des NKF. Im Handelsgesetz heißt es, dass man „nicht selbständig bewertbare“ und „am Markt nicht verkäufliche Vermögensgegenstände“ nicht in die Bilanz als Vermögen einbeziehen darf. Genau das tun aber alle Kommunen nach der Gemeindehaushaltsverordnung. Im Grunde also begehen alle nach Handelsrecht Bilanzbetrug. Wer kauft z.B. den Unterbelag einer Straße? Und wieviel ist das wert? Das darf nach Handelsrecht nicht in die Bilanz.
Zudem bilden die Kommunen nicht wirklich Rücklagen (man legt also kein echtes Geld zurück) – nein beim NKF bildet jede Kommune in der Eröffnungsbilanz eine Ausgleichsrücklage als rein fiktive Buchung, ohne Geld (Man könnte sowas auch „Luftbuchung“ nennen), um damit Haushaltsdefizite auszugleichen. Reicht das nicht aus, wird die allgemeine Rücklage benutzt (im Grunde das Vermögen der Stadt, was aber nach kaufmännischen Grundsätzen zum Teil gar nicht in die Bilanz darf und erst recht nicht zu beleihen ist).
Und genau so baut Jülich Jahr für Jahr sein „Vermögen“ ab.