Haushaltsberatungen und Haushaltsgenehmigung 2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Rates,

der Haushaltsentwurf bedarf einer gründlichen Überarbeitung. Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist gemäß § 77 der Gemeindeordnung nur das letzte Mittel zur Deckung der Ausgaben. Zuvor sind zuerst alle Sparmaßnahmen auszuschöpfen. Diesbezüglich verweist der Innenminister darauf, dass ein erhebliches Einsparpotential bei den pflichtigen Aufgaben besteht. Hierzu ist vorrangig zu prüfen, ob und wie die bestehenden Pflichtaufgaben wirtschaftlicher, z.B. eine Absetzung der Standards, durchgeführt werden können. Des Weiteren sind im Rahmen der Aktualisierung des Personalentwicklungskonzepts Einsparmöglichkeiten im Personalhaushalt bis zum Ende des Zeitraumes der Haushaltssicherung zu prüfen und aufzuzeigen.
Wie im § 77 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, sind dann auf der Einnahmenseite vorrangig Möglichkeiten von Einnahmenverbesserungen bei den sonstigen Einnahmen sowie den Gebühren und Beiträgen zu prüfen. Erst im Anschluss daran, kann eine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer ins Auge gefasst werden.
Wir beantragen daher, den Haushalt 2015 nicht vor der Sommerpause zu beschließen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, die hier dargestellten Einsparpotentiale sowie Einnahmenverbesserungen zu prüfen und dem Rat zu gegebener Zeit vorzulegen. Die Verabschiedung des Haushalts ist bis dahin zurück zu stellen.
So bitten wir die Verwaltung zur Vorlage folgender Unterlagen:

1. Eine detaillierte Stellungnahme über das Einsparpotential bei der Durchführung der zu erfüllenden Pflichtaufgaben, insbesondere mit dem Hinweis, dass alle möglichen Absenkungen von Standards ausgeschöpft sind. Hintergrund ist hier die Feststellung, dass in den vergangenen Jahren offensichtlich nicht alle möglichen Standardabsenkungen eingehalten wurden.
Dies entspricht auch den Anforderungen, die der § 75 der Gemeindeordnung den Kommunen auferlegt. In der Kommentierung hierzu heißt es: „…..bei sinkender Leistungskraft den Umfang des Aufgabenbestandes soweit irgend möglich den geschrumpften finanziellen Rahmenbedingungen anpassen“.

2. Eine Auflistung aller Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen, die für 2015 vorgesehen sind, mit Angabe der Beauftragung und der Auflistung eines möglichen Mittelabflusses noch in 2015. Hintergrund sind die Bestimmungen des § 11 GemHVO NRW und darauf basierend die Annahme, dass bei der zu erwartenden späten Haushaltsgenehmigung eine Beauftragung, eine Ausführung und gar eine Kassenwirksamkeit vieler Maßnahmen in 2015 nicht mehr möglich sein werden.

3. Personalentwicklungskonzept: eine aktualisierte Fassung liegt uns nicht vor. Daher bitten wir um Vorlage einer solchen.

4. Die Verwaltung legt dem Rat sowohl die Gesamtpläne (Ergebnis- und Finanzplan), als auch die Teilpläne in vollständiger kontenscharfer Darstellung (auf Sachkontenbasis) vor.

Hintergrund: Der Haushalt ist in der vorgelegten Form nicht transparent. Nur in den Teilergebnisplänen werden die Sachkonten ausgewiesen. Dabei fehlen u.a. Konten für Rückstellungen sowie die Auflösung von Sonderposten. Die Summendifferenzen der gleichen Kontengruppen im Ergebnis- und Finanzplan können in der derzeitigen Darstellung nicht aufgeklärt werden. Die Vorlage der kontenscharfen Pläne kann zur Vermeidung zusätzlicher Druckkosten in Dateiform erfolgen.
Die Grundlage für den Haushaltsplan der Gemeinde bildet die Vorschrift des § 79 GO NRW. Der dabei anzuwendende Grundsatz der Einzelveranschlagung bezieht sich im NKF sowohl auf den Ergebnisplan (vgl. § 2 GemHVO NRW) als auch auf den Finanzplan (vgl. § 3 GemHVO NRW). Er soll u.a. sicherstellen, dass die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde unter den zutreffenden Positionen im jährlichen gemeindlichen Haushaltsplan ausgewiesen werden. Diese Ausweisung der Planansätze ist dabei nach dem finanzstatistischen Kontenplan vorzunehmen.

5. Zudem bitten wir, wie schon im Hauptausschuss am 09.06. geäußert, um Vorlage einer Summenbildung aller gegenseitig deckungsfähigen Haushaltpositionen.

6. Abschließend bitten wir um vollständige Vorlage der letzten Haushaltsgenehmigung, wie sie seitens der Aufsichtsbehörde vorliegt.
Mit besten Grüßen

Heinz Frey

(Fraktionsvorsitzender)

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