Einwohnerveredelung – keine Luftnummer, sondern bittere Wahrheit

Ein paar Thesen zur Diskussion um den Jülicher Haushalt.

Die Schlüsselzuweisungen des Landes, also die Gelder, die vom Land an die Kommunen gezahlt werden, sind u.a. nach der sogenannten „Einwohnerveredelung“ berechnet. Landgemeinden liegen da bei 100 %, Großstädte bei 142 % pro Einwohner, Jülich bei 103.

Also erhält jede Großstadt fast die Hälfte an Zuweisungen pro Einwohner mehr. Diese Verordnung geht übrigens auf die Zeit der zwanziger Jahre zurück und wird u.a. damit begründet, dass man im ländlichen Umfeld nur unbefestigte Wege braucht, um ins Fed zu gelangen.

Danach besteht im ländlichen Siedlungsraum kein Bedarf an gepflegten Wegen, weil diese nur dazu dienen, die Bewohner zu einer landwirtschaftlichen Arbeit zu führen. Gleiches gilt für Schulen und Rathäuser, die in Landgemeinden kleiner und mit weniger Licht auskommen.

(mehr dazu unter: https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/18879/Allg_Soz_Th_Nachwort.pdf?sequence=2

https://www.reken.de/PDF/PM_KVfB_GFG_2013_2_.PDF?ObjSvrID=1935&ObjID=3108&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1396519956)

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