Wie vielfach in der Presse berichtet, sind die Vertreter der etablierten Parteien vielfach mit sich selbst und der Versorgung ihrer Parteifreunde beschäftigt. Deutlicher als mit der Bestellung des Indeland- Geschäftsführers konnte man dies nicht machen.
Das Aachener Landgericht und die Bezirksregierung Köln haben im Grunde deutlich gesagt, dass die vorgenommene Bestellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers mit einer einfachen Tischvorlage ohne Beteiligung der Räte – also letztlich der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Vertreter dahinein gewählt haben – so nicht geht.
Damit werden Mitbestimmung und Demokratie als Grundprinzipien kommunaler Ordnung gestärkt. Letztlich wird unsere Grundkritik an all den kommunalen GmbHs eindrucksvoll bestätigt. Denn mit den nicht öffentlichen kleinen Aufsichtsräten werden Beteiligung und Kontrolle der Räte ausgeschaltet.