Stadtrat verkleinern
von derzeit 42 auf 38 Ratsmitglieder
15.000 – 20.000 € jährlich sparen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir rufen Sie zur Mithilfe auf. Unser Antrag auf Verkleinerung des Jülicher Stadtrates wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 06. April von allen Alten Parteien abgelehnt.
Foto: Stüber
Nur Bürgermeister Heinrich Stommel stimmte mit uns für diese Sparmaßnahme. Nunmehr gibt es nur noch die Möglichkeit, dass Sie, liebe Jülicher/innen, entscheiden, wie viele politische Vertreter zukünftig im Jülicher Stadtrat sitzen: 42 oder 38. Mit einem Bürgerbegehren und gegebenenfalls gar mit einem Bürgerentscheid bestimmen Sie die Politik in Jülich!
Unterstützen Sie das Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift!
- Wir wollen die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger stärken. Jetzt entscheiden Sie selbst! Überstimmen Sie den Rat!
- Wir wollen ernsthaft sparen. Und das heißt auch da, wo es weh tut – bei uns selbst, bei den Aufwendungen für den Rat.
- Wir wollen hier mit gutem Beispiel voran gehen, und Standards abbauen dort, wo es möglich ist, um damit Standards im freiwilligen Bereich zu erhalten.
Warum wollen wir den Rat verkleinern:
- Wir wollen da sparen, wo es noch ohne große Not möglich ist. Mindestens 15.000 € können so pro Jahr eingespart werden.
- Beim Sparen ist die Grenze der Zumutbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung erreicht. Mit diesen Worten leitete Bürgermeister Heinrich Stommel die diesjährigen Haushaltsberatungen ein.
- Wir wollen Standards da abbauen, wo es noch möglich ist. Eine Verkleinerung des Rates von 42 auf 38 Vertreter mindert nicht wirklich die politische Vertretung der Bürger/innen Jülichs. Auch Bundestag und Landtag wurden in den letzten Jahren verkleinert.
- Wir glauben, dass die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Elemente der direkten Demokratie besser gegeben ist, z.B. über Einwohneranfragen, sachkundige Bürger, Bürgerbeiräte wie Umweltbeirat, Stadtelternschaft, Stadtsportbund, Arbeitskreis Integration, Jugendparlament und vieles mehr.
- Wir wollen mit einem guten Beispiel voran gehen und durch Einsparungen am eigenen Budget auch nach außen zeigen, dass wir glaubhaft und ernsthaft sparen wollen.
- Die Gemeindeprüfungsanstalt weist bei der Überprüfung des Jülicher Haushaltes unmissverständlich darauf hin, dass Jülich bei den Ausgaben für Fraktionen und Ratsarbeit deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen liegt.
- Mit ca. 34.000 Einwohnern liegt Jülich nur knapp über der Grenze von 30.000 Einwohnern, bis zu der das Kommunalwahlgesetz ohnehin maximal 38 Ratsmitglieder zulässt.
Wir können also ohne Not in Jülich unseren Rat von derzeit 42 auf 38 Ratsmitglieder verkleinern. Die Anzahl der Wahlbezirke reduziert sich damit von 21 auf 19.
Download der Unterschriftenliste, um am Bürgerbegehren teilzunehmen
(1) Die Vertreter werden in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt.
(2) Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt mindestens
a) für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von …
über 30 000, aber nicht über 50 000
44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken …Die Gemeinden und Kreise können bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; …
Einige Diskussionspunkte zu Ihrer Information
„Kleine Parteien würden benachteiligt„. Durch das Harre-Niemeyer-Verfahren werden bei der Auszählung des Wahlergebnisses gerade die kleinen Parteien leicht bevorzugt. Nach Kommunalwahlergebnis von 2004 ergäbe sich folgende Sitzverteilung: (in Klammern heutige Sitzverteilung) CDU 16 (18) – SPD 10 (11) – JÜL 7 (8) – FDP 3 (3) – Grüne 2 (2)
„Warum gerade jetzt?“ Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass spätestens 15 Monate vor der nächsten Wahl eine Entscheidung getroffen sein muss. Nur so bleibt genügend Zeit, z.B. auch in Ruhe die Neueinteilung der Wahlkreise vorzunehmen. Wir wollen nicht, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen die Alten Parteien am Ende zwar Erfolg haben, die Umsetzung aber an der Ausschlussfrist scheitert.
„Jülich hat den Rat bereits verkleinert“ Um zwei Mandate von 44 auf 42 wurde der Stadtrat bereits vor Jahren verkleinert. Diese Verkleinerung war richtig. Aufgrund der dramatischen Haushaltsituation heute ist es nur konsequent eine weitere Verkleinerung des Rates zu beschließen. Zudem liegt Jülich nur knapp oberhalb der Grenze von 30.000 Einwohnern, bis zu der gesetzlich nur 38 Vertreter vorgeschrieben sind.
„Die Bürger werden nicht mehr ausreichend vertreten„. Aber der Alltag ist der, dass alle Entscheidungen in der Regel in den Ausschüssen beraten werden. Hier können sachkundige Bürger, sachkundige Einwohner, Bürgerbeiräte usw. hinzugezogen werden. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. Genau das wollen wir stärken. In Berlin und Düsseldorf sind Bundestag und Landtag in den letzten Jahren ebenso verkleinert worden mit den Stimmen der Alten Parteien, die hier in Jülich eine weitere Verkleinerung des Rates ablehnen.
Wir glauben eher, dass die Alten Parteien nicht wirklich sparen wollen, erst recht nicht bei sich selbst. Machstreben und Versorgungsmentalität scheinen stärker zu sein als der Sinn, vernünftig mit Steuergeldern umzugehen.
Jüngste Beispiele belegen: 500 Euro Zuschuss für die Förderung der Jugendfeuerwehr wurden von den Alten Parteien abgelehnt, 500 Euro jährlich! – Dagegen war man ohne Bedenken bereit diese Summe monatlich mit der Besetzung der A 16 Stelle auszugeben. Glücklicherweise konnten wir dies mit Ihrer Unterstützung, liebe Bürgerinnen und Bürger, noch verhindern.
Unterstützen Sie das Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift!
Das Bürgerbegehren, wie funktioniert es?
Ein Bürgerbegehren muss bis spätestens drei Monate nach einem einfachen Ratsbeschluss (Sitzung 06.04.2006) eingebracht sein. Das bedeutet für Jülich: 7% aller Wahlberechtigten (26382 bei der Kommunalwahl 2004) müssen dieses Begehren unterstützen,
1847 Unterschriften sind erforderlich
Unterstützen Sie uns!!!
Danach entscheidet der Rat erst über die formale Zulässigkeit und schließlich inhaltlich:
- Er kann das Bürgerbegehren annehmen und den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger umsetzen – also Ratsverkleinerung
- Er kann sich mit Initiatoren des Bürgerbehrens auf einen Kompromiss einigen, der dann umgesetzt wird.
- Er kann das Bürgerbegehren ablehnen. Dann kommt es automatisch zum Bürgerentscheid.
Diese Chance können wir uns in Jülich nicht entgehen lassen. Hier können die Bürgerinnen und Bürger zeigen, wer der Souverän ist.
Entscheiden Sie zukünftig einfach mit!
Dies ist auch eine unserer Aussagen der letzten Kommunalwahl. Unsere Aussagen sind verlässlich und für uns auch heute noch verbindlich, so z.B. die Ratsverkleinerung, die Abschaffung der A 16 Stelle und glaubwürdiges Sparen.