Die Dichtigkeitsprüfung der Kanalhausanschlüsse
In den nächsten Jahren müssen – aufgrund eines Landesgesetzes – Sie von einem Fachunternehmen Ihren Kanalhausanschluss auf Dichtigkeit hin überprüfen lassen. Neben der Prüfung kann es bei erforderlichen Reparaturen teuer werden.
Dazu einige Hintergrundinformationen:
1. Kritische Stimmen bezweifeln grundsätzlich die Notwendigkeit der Dichtigkeitsprüfung und sehen dies als Konjunkturprogramm für die „Kanalindustrie“. Andererseits ist ein dichter Kanal aus Umweltgründen eine unbedingte Notwendigkeit. Unsere Meinung: Schön wäre es aber, wenn wir überall so konsequent wären – beispielsweise auch überirdisch. Schmutz, Dreck, kaputte Straßen und Wege „zieren“ Jülich auch dann noch, wenn die Kanäle unter der Erde „blitzblank blinken“.
2. Die Reihenfolge der einzelnen Ortschaften wird in einer städtischen Satzung festgelegt und richtet sich nach der Reihenfolge der Kanalüberprüfung der öffentlichen Kanäle im Stadtgebiet (genannt SüwV-Kan oder SÜVKan), beginnend 2012 in Koslar, endend 2023 in Welldorf.
3. Zudem können nicht alle Haushalte zeitgleich untersucht werden, also ist eine Streckung des Zeitraumes bis 2023 sinnvoll.
4. Wir wollen diese Überprüfungen möglichst in die Hand der Stadt, bzw. der Stadtwerke legen, um für alle Bürger einen festen Ansprechpartner zu haben und eine verlässliche Regelung von 2012 bis 2023 zu erzielen.
5. Das gilt auch für die Kosten, bzw. Gebühren. Sinnvoll erscheint uns, die Kosten soweit möglich in die Gebührenordnung der Abwasserbeseitigung mit hinein-zunehmen, weil auch dadurch eine Gerechtigkeit entsteht. Der Bürger mit Termin 2012 muss jetzt schon in die Tasche greifen. Der Bürger mit Termin 2023 muss dann sicher höhere Kosten tragen, wenn man eine normale Preissteigerungsrate annimmt.
6. Wir versuchen in den nächsten Sitzungen unsere Vorstellungen im Rat und bei der Verwaltung durchzusetzen.
7. Zuletzt weisen wir noch auf eine unserer Meinung nach Benachteiligung der Jülicher Bürger hin. Der Kanalhausanschluss muss vom Hauseigentümer komplett instand gesetzt werden, auch wenn er im öffentlichen Straßenbereich kaputt ist. Leider konnten wir uns mit unserem Vorschlag im Rat nicht durchsetzen, dem Bürger nur den Kanal auf dem eigenen Grundstück zu übertragen. Damit wäre die Kanalstrecke von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal der öffentlichen städtischen Kanalisation zuzuordnen. Hintergrund ist der, dass Sie auf Ihrem Grundstück selbst den Hausanschluss reparieren können, jedoch im öffentlichen Straßenraum keinerlei Einflussmöglichkeiten haben. Damit sind Sie gezwungen, hier eine zugelassene Fremdfirma zu entsprechenden Kosten zu beauftragen.
Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen
Sie unsere Internetseite: www.uwg-juel.de
Dort finden Sie auch die vorgesehenen
Termine der einzelnen Jülicher Stadtteile
Vorgesehene Regelung der Satzung zur Dichtigkeitsprüfung:
(Stand Dez. 2010)
§3 Fristenbestimmung für die Dichtheitsprüfung
Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich (§ 2) dieser Satzung ist je nach Teilbereich 1-12 (Anlage 1 u. 2) spätestens bis zu dem jeweiligen Teilbereich zugeordneten Termin wie folgt durchzuführen:
Entwässerungsbereich 1: bis 31.12.2012
Kernstadt I (Heckfeld), Koslar
Entwässerungsbereich 2: bis 31.12.2013
Kernstadt II (Am Blauen Stein, Merzenhausen
Entwässerungsbereich 3: bis 31.12.2014
Kernstadt III (Meyburginsel), Barmen
Entwässerungsbereich 4: bis 31.12.2015
Kernstadt IV (Nordviertel)
Entwässerungsbereich 5: bis 31.12.2016
Kernstadt V (Lich-Steinstraß, Lindenallee, Königskamp, FZJ, Altenburg
Entwässerungsbereich 6: bis 31.12.2017
Daubenrath, Kirchberg
Entwässerungsbereich 7: bis 31.12.2018
Kernstadt VI (Innenstadt), Bourheim
Entwässerungsbereich 8: bis 31.12.2019
Selgersdorf
Entwässerungsbereich 9: bis 31.12.2020
Broich
Entwässerungsbereich 10: bis 31.12.2021
Stetternich
Entwässerungsbereich 11: bis 31.12.2022
Mersch, Pattern
Entwässerungsbereich 12: bis 31.12.2023
Welldorf, Güsten