Anfrage des Vorsitzenden im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Heinz Frey zum Thema Mühlenteich
Der Ausschussvorsitzende hat einen Fragenkatalog zum Thema Mühlenteich vorgelegt.
Diese Fragen wurden vom Wasserverband-Eifel-Rur in Zusammenarbeit mit der Verwaltung beantwortet und sind als Anlage beigefügt.
Mühlenteich
Fragen zum Thema: (PUB -20.04.201-5)
1. Ganz kurzer Hinweis auf Historie (viele Ratsmitglieder wissen gar nicht, wozu der Teich einst
gedacht war)
Die Mühlenteiche, die über die Rur oder beim Altdorf-Kirchberg Koslarer Mühlenteich über die Inde mit Wasser versorgt werden, wurden zum Teile
bereits im 14. Jahrhundert angelegt um die Industrialisierung voranzutreiben zusätzlich wurden sie dazu genutzt Schmutzwasser
aufzunehmen. Die Industriebetriebe siedelten sich an den Mühlenteichen an und nutzten
und nutzen das Wasser als Brauchwasser und zur Energiegewinnung.
2. Welche Bedeutung /Nutzung hat er heute noch – kombiniert mit der spitzen Frage: brauchen
wir den noch?
Das Wasser der Mühlenteiche wird auch heute noch von den Industriebetrieben vielfältig genutzt z. B. als Löschwasser, Kühlwasser/Brauchwasser/ zur Energiegewinnung.
3. Rechtliche Situation: Wer ist Eigentümer, wer hat Nutzungsrechte, ,,Landschafts- und
Gewässer-Schutz???“ – Was darf man daran verändern, was nicht und wen muss man
fragen?
Eigentümer der Parzellen der Mühlenteiche sind zum Teil die Kommunen, die Anlieger und als Rechtsnachfolger der Teichgenossenschaften der
WVER. Es gibt unterschiedliche Wasserrechte an den Mühlenteichen (Aufstau und Entnahme, Rechte zur Wasserkraftnutzung, Einleiterlaubnisse) Maßnahmen an den Mühlenteichen müssen mit dem Umweltamt des Kreises Düren, der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Der WVER wird an der Abstimmung der Maßnahmen beteiligt.
4. Wer ist für Unterhalt und lnstandsetzung verantwortlich? Und wer bezahlt?
Als Rechtnachfolger der Teichgenossenschaften obliegt dem WVER die Unterhaltung der Mühlenteiche. Die Unterhaltungsmaßnahmen werden beim WVER über die jeweilige Beitragsgruppe abgerechnet.
Die Kostenträgerschaft für Einzelmaßnahmen z.B. Sanierung von Anlagen und Uferbefestigungen ist im Einzelfall zu klären.
5. Früher gab es regelmäßig jährliche Teichwochen? Was heute?
Die Teichwochen werden jährlich durchgeführt.
6. lnzwischen gibt es viele Mängel, insbesondere an der Uferbefestigung – was soll hier
geschehen? Warum wird das nicht wieder hergestellt?
Die Mühlenteiche haben heute den Charakter von Fließgewässern. Die Uferlinien haben sich aus ökologischer Sicht sehr gut entwickelt, die erneute Befestigung der Ufer steht dieser Entwicklung entgegen. Bei Bedarf werden von den Betrieben, von Anliegern und vom WVER Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Vielleicht kann jemand „Verantwortliches“ für Fragen des Ausschusses anwesend sein?
Nicht unbedingt erforderlich, wenn die Fragen geklärt werden können und dem Ausschuss möglicherweise als Mitteilung vorgelegt werden. Sollte es da Fragen geben, kann immer noch in einer der nachfolgenden Sitzungen jemand „Verantwortliches“ dazu geladen werden.