Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Jülich folgt der Empfehlung des Kämmerers, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen.
Das bedeutet: Wohngebäude werden mit einem niedrigeren Hebesatz (nämlich 789), Gewerbegrundstücke aber mit einem höheren Satz (nämlich 1442) besteuert. Die UWG-JÜL unterstützt die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze, weil dadurch der Gesamtbetrag gerechter zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücke aufgeteilt wird.
Was das aber für den Einzelnen bedeutet ist völlig offen. Dies hängt von dem Grundsteuermessbetrag ab, der seinerzeit vom Finanzamt festgesetzt wurde. Das kann zu Erhöhung, aber auch zur Senkung der Grundsteuerbelastung sowohl bei Wohngebäuden als auch bei Gewerbegrundstücken führen.
Unsere Service-Seite jül.info erklärt die Berechung und informiert über die Hintergründe.
Beachten Sie dazu noch, dass auch die Müllgebühren zum Teil deutlich steigen. Hier als Beispiel die 120-Liter-Tonne: Restmüll von 112,08 € auf 163,92 €, Bioabfall von 58,32 auf 69,00 € jährlich.
Die neue Grundsteuer und Gebühren finden Sie demnächst – irgendwann im nächsten Jahr – auf dem neuen Grundbesitzabgabenbescheid.