Neues Kommunalwahlrecht in NRW benachteiligt Wählergruppen und kleine Parteien

Abgabe eines Wahlzettels

CDU, SPD und Grüne beschließen umstrittene Wahlrechtsreform.

In seltener Allianz haben CDU, Grüne und SPD in Nordrhein-Westfalen ein neues Kommunalwahlrecht verabschiedet, das Wählergruppen und kleine Parteien systematisch und massiv benachteiligt. Konkret geht es dabei um eine geplante Änderung bei der Berechnung der Sitzverteilung in den Räten und Kreistagen – eine Idee der Grünen.
Faktencheck: Hätte bei der letzten Kommunalwahl das jetzt verabschiedete Wahlrecht bereits Gültigkeit gehabt, sähe die Sitzverteilung landesweit jetzt so aus:

– CDU: 184 Sitze mehr
– SPD: 84 Sitze mehr
– FDP: 95 Sitze weniger
– AFD: 29 Sitze weniger
– Kommunale Wählergruppen: 131 Sitze weniger

Wir kritisieren diese Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung. Untersützen Sie eine Online-Petition zur Rücknahme, damit damit bürgernahe Politik ohne Eigeninteressen möglich bleibt.
Ausführliche Informationen und die Pressemitteilung sind unter https://freiewaehlergemeinschaften.de/.
Berichterstattung: WDR (3.7.2024), WDR (4.7.2024)

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