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Neue Grundsteuerhebesätze beschlossen

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Jülich folgt der Empfehlung des Kämmerers, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Das bedeutet: Wohngebäude werden mit einem niedrigeren Hebesatz (nämlich 789), Gewerbegrundstücke aber mit einem höheren Satz (nämlich 1442) besteuert. Die UWG-JÜL unterstützt die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze, weil dadurch der Gesamtbetrag gerechter zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücke […]