Die Stadt Jülich nutzt die neue Fördermöglichkeit der Dorferneuerung zur Umsetzung schon bekannter, laufender und weitgehend vorbereiteter Projekte. Dazu werden unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Einrichtungen und Unternehmen Förderanträge zeitnah ausgearbeitet und bis zum 30. September dem Ministerium eingereicht.
Begründung:
Das aktuelle Förderprogramm zur Dorferneuerung bietet zahlreiche Möglichkeiten bekannte laufende und weitgehend vorbereitete Projekte in den Jülicher Ortschaften zeitnah umzusetzen.
Dies können sein Bürgerhallen (z.B. Kirchberg, Merzenhausen), Ortseingänge, Bänke, Pflanzbeete, E-Ladestationen, Breitbandversorgung, Online-Lieferdienste etc. und nicht zuletzt Feuerwehrhäuser. Es wird klargestellt, dass es nicht eine Vorwegnahme möglicher Ergebnisse des noch zu beauftragenden Dorfentwicklungskonzeptes ist. Hieraus werden sich in Zukunft sicher weitere sinnvolle Projekte ableiten lassen, die erst in einer späteren Förderperiode beantragt werden können. Es sind Förderkonditionen, die von 65% und in Ausnahmenfällen gar bis zu 100 % Förderung gehen und einen Zuwendungsumfang von jeweils 250.000 € haben können.
Insbesondere die Maßnahmen (Fördertatbestände) A. IV und A. VI zur Dorfentwicklung sind für Jülich interessant. Darunterfallen u.a.
- die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse
- die Gestaltung von dörflichen Plätzen… einschließlich Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung – und dazu gar die Verlegung von Leerrohren zur Breitbandversorgung
- die Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen und Multifunktionshäusern aber auch der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz, die Entsiegelung brach liegender Flächen incl. der Entsorgung der Abrissmaterialien
- die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur…
und vieles mehr
Zudem gibt es einen Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“
Hier der Link zur Pressemeldung des Ministeriums:
https://www.land.nrw/de/node/23136