Das neue Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung NRW“ bietet die Chance, ausgehend vom Dorfentwicklungskonzept, unter anderem Bürgerhalleninitiativen und –projekte umzusetzen
Allerdings müssen die Anträge bis zum 15.04.2025 eingereicht werden. Dies gelingt nur gemeinsam. Durch unseren Antrag soll in Kooperation mit Politik, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltung umgehend Bürgerhalleninitiativen und -projekte identifizieren, die für das neue Förderprogramm geeignet sind und förderfähig bis zum Stichtag 15.04. beantragt werden können.
Wir sehen den Schwerpunkt hier zunächst auf Bürgerhallenprojekte der einzelnen Ortsteile. Neben „dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen“ und „Mehrfunktionshäusern“ sind weitere Fördermöglichkeiten im Förderaufruf aufgeführt, die es ebenfalls zu prüfen.