Die UWG JÜL und CDU beschäftigen sich bereits seit mehreren Monaten gemeinsam mit der Verwaltung intensiv mit der Geschwindigkeitsregelung auf der Rübenachse und den rechtlichen Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Aachen. Dabei bestand von Beginn an das gemeinsame Ziel, eine Lösung zu finden, die sowohl den berechtigten Lärmschutzbelangen als auch der verkehrlichen Funktion der Rübenachse Rechnung trägt und rechtlich Bestand haben kann.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen schreibt der Stadt keine bestimmte abschließende Verkehrsregelung vor. Es macht jedoch deutlich, dass die weitere Entscheidung auf einer vollständigen und nachvollziehbaren Abwägung der betroffenen Belange beruhen muss. Hierzu gehören neben den Lärmschutzbelangen auch mögliche Verkehrsverlagerungen und alternative Routenführungen.
Ziel des Änderungsantrags ist daher eine differenzierte und rechtssichere Lösung. Tempo 30 kann dort bestehen bleiben, wo dies zum Schutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erforderlich ist. Gleichzeitig soll konkret geprüft werden, wo Tempo 50 auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse rechtssicher wieder ermöglicht werden kann. Dabei sollen insbesondere unterschiedliche Teilabschnitte, Tages- und Nachtzeiten sowie die besondere Situation während der Rübenkampagne berücksichtigt werden.
Auf diese Weise kann eine tragfähige Lösung entwickelt werden, die den Vorgaben des Verwaltungsgerichts Rechnung trägt, die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörde wahrt und gleichzeitig bestehende Handlungsspielräume für eine Rückkehr zu Tempo 50 konsequent nutzt.
MITdenken – MITreden – MITgestalten – MITeinander

